Besitzaufklärung/ Vertragsklärung
Die Arbeit an Hufen von lahmen oder an Hufkrankheiten leidender Pferde erfordert eine besondere Sorgfalt. Trotz aller Bemühungen kann nicht gewährleistet werden, dass sich sofort nach einer verordneten Therapie- oder Orthopädiemaßnahme ein Behandlungserfolg einstellt.
Bei mangelnder Hufhornqualität (sprödes, bröckeliges, mürbes oder von Fäulnisprozessen befallenes Hufhorn) und bei sehr kurz gelaufenen Hufen besteht ein erhöhtes Risiko für die Entstehung von Nageldruck oder einer Vernagelung.
Bei Klebungen an Hufen mit mangelhafter Hufhornqualität besteht trotz sorgfältig und fachgerecht ausgeführter Arbeit ein erhöhtes Risiko für die Entstehung von Fäulnisprozessen und/oder Hufabszessen.
Für vorstehend beschriebene Risiken kann aus diesen Gründen keine Haftung übernommen werden.
Es wird nur das Tätig werden und nicht das herbeiführen eines bestimmten Erfolges geschuldet.
Wir weisen darauf hin, dass der Hufbeschlagsschmied in Fällen von Beschädigungen, die durch die folgenden und vergleichbaren Umstände bedingt werden, nur eingeschränkt haftpflichtig gemacht werden kann:
- mangelhafte Beschaffenheit des Hufhorns
- ausgebrochener Tragerand
- lose und hohle Wand in großer Ausdehnung
- sehr dünne und steilstehende Hornwände
- alte, in der Hornwand sitzende Nagelreste, deren Vorhandensein nicht erkennbar war
- unsichtbarer Fehler am Hufnagel
- Unruhe oder Widersetzlichkeit des zu bearbeitenden Tieres
- nicht schmiedefromme Pferde
- junge Pferde beim Erstbeschlag
- Erschrecken der Tiere während des Bearbeitens durch nicht vorhersehbare Ursachen (Straßengeräusche, Donner, etc.)
- Entspricht der Beschlagsplatz nicht den Vorgaben der BGHM/SVLFG behalten wir uns vor die Bearbeitung nicht durchzuführen.
Sollten sich im Anschluss an die Hufbearbeitung Komplikationen einstellen, bitten ich um sofortige Rückmeldung.
Bei Absagen innerhalb 48 Stunden wird eine pauschale Gebühr in Rechnung gestellt (abhängig je nach Aufwand).
Über eine gute Zusammenarbeit freue Ich mich.
